Ethische Richtlinien von Swissfundraising

Grundwerte

1. Die Mitglieder von Swissfundraising verstehen sich als Teil einer Bewegung, deren Ziel eine philanthropischen Grundsätzen verpflichtete Gesellschaft ist. Sie stellen dabei das Engagement für das Gemeinwohl höher als den persönlichen Gewinn.

2. Sie respektieren die Interessen und Absichten der Spendenden.

3. Die Mitglieder des Verbandes sind dem Grundsatz der Fairness im Wettbewerb zwischen den gemeinnützigen Organisationen verpflichtet.

4. Die Mitglieder des Verbandes halten sich an die geltenden Gesetze.

5. Die Mitglieder unterstützen kulturelle Vielfalt und pluralistisches Gedankengut und respektieren die Würde aller Menschen.

6. Sie ermutigen Kollegen und die Organisationen, für die sie arbeiten, die hier genannten ethischen Richtlinien und Berufsstandards anzuwenden.

Kommunikation

7. Die Darstellung der Anliegen, zu deren Erfüllung um Spenden und Unterstützung gebeten wird, erfolgt wahrheitsgemäss, sachgerecht und ohne Übertreibung.

8. Die wahrheitsgemässe Darstellung umfasst auch die eigene Leistungsfähigkeit (Effektivität) der Organisation bei der Erfüllung des Spendenzweckes.

9. Die Intimsphäre und die Wahl- bzw. Interessenfreiheit von Personen, welche in die Kommunikation involviert sind, werden gewahrt.

10. Sammlungen und Werbemassnahmen werden so gestaltet, dass die freie Entscheidung zur Spende oder Mitgliedschaft gewährleistet ist. Für Unterstützungsformen, welche in Umfang und Zeit verpflichtend sind, ist nach der Bestätigung eine angemessene Frist zum Rücktritt einzuräumen.

11. Alles, was die Würde der Menschen und der Natur herabsetzt, ist zu unterlassen.

12. Die Fundraising-Ergebnisse sind mit Hilfe branchenüblicher Rechnungslegungsmethoden für die jeweilige Organisation darzustellen.

13. Die Mitglieder des Verbandes geben Spendenden die Möglichkeit, ihre Namen von Listen löschen zu lassen. Die geltenden Datenschutzbestimmungen sind einzuhalten.

14. Die Mitglieder sind gehalten, auf eigene potentielle oder aktuelle Interessenkonflikte hinzuweisen

Mittelverwendung

15. Die Mitglieder setzen sich dafür ein, dass die anvertrauten Spendenmittel sparsam, effizient und unter strikter Beachtung der Zweckbindung eingesetzt und die Spendenden regelmässig darüber informiert werden.

16. Die Mitglieder von Swissfundraising werden nicht auf Kommissionsbasis entschädigt. Weder zahlen, noch erhalten sie auf gemeinnützige Zuwendungen basierende Vermittlerprovisionen, Kommissionen oder Prozente.

17. Sie haben Anspruch auf eine angemessene, branchenübliche Bezahlung, die eine leistungsbasierte Vergütung einschliessen kann, vorausgesetzt, besagte Zahlungen erfolgen in Übereinstimmung mit den gängigen Praktiken innerhalb der jeweiligen Organisation des betreffenden Mitglieds und basieren nicht auf einem Prozentsatz der gemeinnützigen Zuwendungen. Zuwiderhandlungen können zu Disziplinarstrafen bis hin zum Ausschluss aus Swissfundraising führen.

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