Wichtige Entscheide für die Mitgliedschaftspresse

19 May 2010
Roger Tinner
Das Postgesetz beinhaltet auch Bestimmungen über die indirekte Presseförderung . Die Kommission, die sich in einem Grundsatzentscheid mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung gegen die Aufhebung des heute noch bestehenden Briefmonopols der Schweizerischen Post und somit gegen die vollständige Öffnung des Postmarktes ausgesprochen hat, beantragt mit 11 zu 11 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten, bei zwei Enthaltungen, die Befristung der indirekten Presseförderung, welche vom Bundesrat vorgesehen war und vom Ständerat gestrichen wurde, wieder einzufügen. Somit sollen die Ermässigungen für die Mitgliedschaftspresse auf Ende 2011 und diejenigen für die Regional- und Lokalpresse auf Ende 2014 befristet werden. Mit 14 zu 10 Stimmen beantragt die Kommission ausserdem, die Beiträge des Bundes zur Gewährung der Ermässigungen für die Regional- und Lokalpresse einerseits und für die Mitgliedschaftspresse andererseits um je 10 Millionen zu erhöhen. Bei der Mitgliedschaftspresse soll zusätzlich die Stiftungspresse eingeschlossen werden. Schliesslich will die Kommission – mit 20 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen – Titel, die zu einem Kopfblattverbund mit über 100 000 Exemplaren beglaubigter Gesamtauflage gehören, von den Ermässigungen ausschliessen.

Kommentare:
Bisher sind keine Einträge vorhanden.

TOPPrintversion*